Das Fachgebiet „Schäden an Gebäuden“ umfasst alle Bereiche der Begutachtung, welche im Zusammenhang mit Gebäuden zu sehen sind. Dabei ist der Begriff „Schäden“ selbstverständlich nicht so zu sehen, dass die Tätigkeit des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden nur dort einsetzt, wo es bereits zu Schäden gekommen ist. Vielmehr richtet sich die Haupttätigkeit auf die Beurteilung von vermuteten Mängeln, welche zu Schäden führen könnten. Eine möglichst frühzeitige Konsultation des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (z.B. im Rahmen der baubegleitenden Beratung) bietet dabei die beste Gewähr für ein mangel- und schadensfreies Bauwerk.

Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden stellt sozusagen den Allroundspezialisten dar, welcher gewerkübergreifend beurteil. Aufgrund der Komplexität der heutigen Schadensfälle wird es immer wichtiger, die Beurteilung unter Berücksichtigung aller Faktoren vorzunehmen und dabei nicht nur auf ein bestimmtes Gewerk beschränkt zu bleiben.


Themenschwerpunkte

  • Baugrund und Gründungen
  • Mauerwerksbau
  • Beton- und Stahlbetonbau
  • Holzbau
  • Putze und Fugen
  • Bauwerksabdichtung
  • Trockenbau
  • Estrich
  • Fenster und Fensterelemente
  • Risse
  • Verformungen
  • Wärmedämmung
  • Schalldämmung
  • Schimmelpilze
  • Beurteilung von Handwerksarbeiten

An dieser Stelle können nicht alle in Frage kommenden Aufgaben genannte werden.

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