Sachverständige
Die Bezeichnung
„Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die
Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind,
bezeichnen sich als Sachverständige und treten als solche auf dem Markt
auf. Um echte Schachverständige von solchen Anbietern abzu- grenzen
sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie
bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem Fachgebiet
besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellte Sachverständige sind
außerdem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Deshalb können sich Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt
werden, auf die Ergebnisse verlassen. Es entsteht also für den
Auftraggeber des Gutachtens nicht der Eindruck, er würde sich auf ein
unvertretbares, parteiisches Gutachten verlassen.
Qualifikation
Öffentlich
bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die
öffentlich Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen
Prüfverfahren unterziehen. Danach steht Ihre Arbeit unter ständiger
Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften. Das
bedeutet auch, dass bereits bestellte Sachverständige diesen Status
wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den
aktuellen Anforderungen entspricht.
Darüber hinaus werden
öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie
vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Sofern nur eines dieser
Prüfkriterien nicht erfüllt ist, werden die Kandidaten nicht bestellt.
Dipl.-Ing. Architekt Gerd Rex | |
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Stade |
Qualifikation und Kompetenz für die Bausachverständigentätigkeit
ergibt sich wie folgt:
- Langjährige Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Architekt
- Von der IHK Stade öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS)
- Fachplanung Umwelt- und Gesundheitsschutz im Hochbau (ECOBAU)