Sachverständige
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und treten als solche auf dem Markt auf. Um echte Schachverständige von solchen Anbietern abzu- grenzen sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellte Sachverständige sind außerdem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Deshalb können sich Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, auf die Ergebnisse verlassen. Es entsteht also für den Auftraggeber des Gutachtens nicht der Eindruck, er würde sich auf ein unvertretbares, parteiisches Gutachten verlassen.

Qualifikation
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentlich Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht Ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften. Das bedeutet auch, dass bereits bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht.

Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Sofern nur eines dieser Prüfkriterien nicht erfüllt ist, werden die Kandidaten nicht bestellt.

Dipl.-Ing. Architekt Gerd Rex

Sachverständiger für Schäden
an Gebäuden.
Öffentlich bestellt und vereidigt
von der IHK Stade

Qualifikation und Kompetenz für die Bausachverständigentätigkeit
ergibt sich wie folgt:

  • Langjährige Berufserfahrung als Dipl.-Ing. Architekt
  • Von der IHK Stade öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (EIPOS)
  • Fachplanung Umwelt- und Gesundheitsschutz im Hochbau (ECOBAU)